Wahrnehmung des Rauchens im Betrieb
Wie nehmen Arbeitnehmer-/innen das Rauchen in ihrem Betrieb wahr?
- Die Wahrnehmung der Arbeitnehmer-/innen deckt sich weitgehend mit den Angaben der Arbeitgeber.
- Bestehende Rauchregelungen: Zu 87 Prozent bestehen Rauchregelungen, wobei zu 25 Prozent das Rauchen auf dem gesamten Firmenareal verboten ist und zu 62 Prozent das Rauchen teilweise erlaubt ist. Zu 11 Prozent bestehen keine Rauchregelungen, d.h. dass das Rauchen überall erlaubt ist.
- Regelungen in verschiedenen Räumen: In Einzelbüros darf zu 98 Prozent nicht geraucht werden, wobei signifikant am meisten in der Westschweiz und in Einzelbüros geraucht wird. In Gemeinschaftsbüros/Arbeitsräumen ist das Rauchen zu 97 Prozent untersagt, wobei hier signifikant mehr in der Westschweiz und in der Branche «Industrie/Bau» geraucht wird.
- In 52 Prozent der Betriebe ist das Rauchen nur in bestimmten Zonen gestattet, dies trifft v.a. auf die Westschweiz zu. Zu 34 Prozent ist das Rauchen dann in allen Innenräumen verboten und draussen überall erlaubt und zu 12 Prozent ist das Rauchen auch draussen nur in bestimmten Zonen gestattet.
- Aus Sicht der Arbeitnehmer liegt der geschätzte Anteil an Rauchern im Betrieb durchschnittlich bei 31 Prozent, wobei er hier in der Westschweiz mit 33Prozent signifikant höher eingeschätzt wird als in der Deutschschweiz mit 30 Prozent (Schätzung Arbeitgeber: 29 Prozent).
