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Acht Firmen ausgezeichnet, 220'000 Gewinner 
Die Trägerschaft Bundesamt für Gesundheit (BAG), Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und Verband der schweizerischen Krankenversicherer (santésuisse) motiviert seit bald drei Jahren Schweizer Unternehmen, rauchfreie Arbeitsplätze zu schaffen. Die mehr als 2'300 teilnehmenden Betriebe schützen somit insgesamt 220'000 Mitarbeitende vor der Schädlichkeit des Passivrauchens. Acht dieser Firmen durften am 17. November für ihr Engagement je einen Preis von 7'500 Franken entgegennehmen.

 

Bern, 18.11.2008

 

Die acht Gewinnerfirmen wurden unter den 2’300 teilnehmenden Betrieben der Aktion «arbeitsplatz.rauchfrei.» ausgelost. Sie gehören zu den vorbildlichen Betrieben, die sich aktiv für die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden einsetzen.

Die Aktion «arbeitsplatz.rauchfrei.»

Die Aktion «arbeitsplatz.rauchfrei.» wurde im Februar 2006 lanciert. Sie hatte zum Ziel, Betriebe, Organisationen und Verwaltungen dazu anzuregen, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden durch rauchfreie Arbeitsplätze zu schützen. Auf Wunsch wurden Interessierte in diesem Prozess von kantonalen Fachstellen kompetent begleitet. Alle Betriebe, die 2008 in der letzten Projektphase mitgemacht haben (Kategorie Gold), haben sich zu einem umfassenden Schutz vor Passivrauchen verpflichtet: Sämtliche Arbeitsplätze, Aufenthaltsorte, Sitzungszimmer, Betriebsrestaurants oder Cafeterias sind rauchfrei. Das Rauchen bleibt in baulich abgetrennten Bereichen oder im Freien möglich.

Passivrauchen am Arbeitsplatz

Passivrauchen schadet der Gesundheit. Da es keine Obergrenze gibt, bis zu der Passivrauchen unschädlich wäre, braucht es einen wirksamen Schutz.

Die Schweizer Umfrage zum Tabakkonsum zeigt, dass 2006 noch 42 Prozent der Arbeitnehmenden unfreiwillig Tabakrauch einatmeten, obwohl sich 84 Prozent der nichtrauchenden Erwerbstätigen und 63 Prozent der rauchenden Erwerbstätigen ein totales Rauchverbot am Arbeitsort wünschen. Dank freiwilliger Massnahmen wie die der teilnehmenden Betriebe der Aktion «arbeitsplatz.rauchfrei.», sinkt die Zahl der Personen, die am Arbeitsplatz dem Tabakrauch anderer ausgesetzt sind.

Auch diverse Kantone haben Regeln zum Schutz vor Passivrauchen in der Verwaltung und in Gastronomiebetrieben eingeführt. Gleichzeitig wurde das Parlament aktiv: Auf Initiative von Nationalrat und Präventivmediziner Felix Gutzwiller wurde ein Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen verabschiedet. Die Referendumsfrist läuft noch bis 22.Januar2009.

Erfahrungen zeigen: Die Aktion «arbeitsplatz.rauchfrei.» bringt viele Vorteile

Die Erfahrungen aus der Aktion «arbeitsplatz.rauchfrei.» zeigen, dass Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen auf grosse Akzeptanz stossen. Konfliktsituationen rund ums Rauchen in den Betrieben werden somit verhindert und wirken sich positiv auf das Arbeitsklima aus. Die neue Situation bringt Rauchende dazu, einen vielleicht schon lange geplanten Rauchstopp zu wagen – zumal viele Firmen entsprechende Kurse vermitteln oder sogar selber anbieten. Auch die Betriebe äussern sich positiv zu den gemachten Erfahrungen. Sie stellen weniger Krankheitsfälle und geringere Produktionsausfälle fest.

 

> Gewinner 2008

> Download Medienmitteilung vom 18.11.2008


 
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