Arbeitsplatz

Rauchen im Büro: Was ist erlaubt?

Tendenziell fühlen sich Raucher am Arbeitsplatz eher benachteiligt, da es in einigen Branchen nicht nur vollständig untersagt ist überhaupt zu rauchen oder Raucherpausen zu machen, sondern auch in den anderen Branchen durch den Chef beziehungsweise Betriebsrat untersagt werden kann. Zwar genießt der Geschäftsführer beziehungsweise Inhaber in seinem eigenen Unternehmen zwar selbstverständlich das Hausrecht, dennoch müssen sich Arbeitnehmer an diverse gesetzliche Vorschriften halten. Ist es beispielsweise in einem Unternehmen erlaubt direkt am Arbeitsplatz zu rauchen, beispielsweise in einem Lager oder im Büro, müssen die Nichtraucher aktiv von den Rauchern getrennt werden. Dies ist gesetzlich festgehalten und wurde auch in mehrfacher Hinsicht schon umgesetzt. Wer also am Arbeitsplatz zum passiv rauchen gezwungen wird, ist nicht nur Opfer eines Verstoßes gegen den Büroknigge, sondern kann völlig berechtigt sogar direkt die Kündigung einreichen.

Die Länder verankern Rauchergesetze

Der Arbeitgeber darf in jedem Fall von seinen angestellten Rauchern verlangen, dass entweder die Raucherpause über eine Stechuhr oder Software zeitlich genau ermittelt wird, oder die Raucherpausen nur zu bestimmten Zeiten gelten, welche auch nach der Arbeitszeit nachgearbeitet werden müssten. Hält man sich als Arbeitnehmer nicht an diese Regelung, kann einem nicht nur eine Abmahnung, sondern langfristig sogar die Kündigung drohen. Zudem ist in mehreren Branchen, beispielsweise in der Lebensmittelbranche, Branchen wo akute Brandgefahr besteht oder in der Chemie das Rauchen vollständig untersagt. Hier haben Arbeitnehmer auch keinerlei Anspruch auf eine Sonderregelung oder eine andere Regelung seitens des Betriebsrates oder Chefs, da hier das Gesetz das Rauchen ausdrücklich untersagt.

Büroknigge sollte in jedem Fall eingehalten werden

Ob man am Arbeitsplatz raucht oder nicht, hat aber nicht ausschließlich nur mit der Gesetzeslage zu tun, sondern auch mit dem Büroknigge. Dieser Anstandscode für den Arbeitsplatz beschreibt Unsittlichkeiten und klare No-Go’s, auf die Arbeitnehmer nicht nur in Bezug auf den eigenen Arbeitgeber, sondern auch mit Rücksicht auf die Kollegen verzichten sollte. Demnach sollte man gezielt darauf achten, Nichtraucher nicht nur vor direkter Einwirkung des Qualms zu schützen, sondern auch vermeiden passiv weiter Rauchgeruch zu verbreiten. Eine Jacke, die beim Rauchen übergezogen wird, ohne sie im Anschluss bei der Arbeit oder am Arbeitsplatz weiter zu tragen, kann beispielsweise Rauch von der eigenen Kleidung größtenteils fern halten.

Foto: Knut W. – Fotolia

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